Du möchtest Mitarbeitern oder Partnern Zugriff auf Bereiche deines Accounts geben z.B.
- deiner Buchhalterin Zugriff auf alle Rechnungen deiner Kund:innen -> Beispiel Benutzerrechte für die Buchhaltung
- deinem Webdesigner Zugriff auf Ansichten für die technische Administration oder -> Beispiel Benutzerrechte für Webdesigner
- einem Partner mit dem du das Produkt zusammen erstellst Zugriff auf den Bearbeitungsmodus eines Produktes oder
- einem Supportmitarbeiter Zugriff auf die Verwaltung von Bestellungen und Zugängen?
Dann ist dies mit der Funktion "Teammitglieder" möglich. Diese Funktion ist schon im Paket Essential 3.0 enthalten.
Vorteile:
- Jedes Teammitglied erhält einen eigenen Zugang mit den von dir definierten Rechten und haben nur Zugriff auf die Ansichten, die du freischaltest.
- Somit ist intern im Zweifelsfall möglich, nachzuvollziehen, wer eine Änderung oder eine Rückzahlung veranlasst hat (Anfrage über unseren Support notwendig).
- Soll ein Teammitglied für jeden Verkauf eines bestimmten Produktes eine Provision erhalten, dann brauchst du auch die Teammitgliedfunktion als Basis für die JoinVenture-Funktion.
Nutzer einladen
- Klicke auf "Einstellungen" , "Nutzer & Partner".
- Klicke auf "Nutzer einladen".
- Wähle eine der vorher erstellten Rollen aus.
- Definiere, welche bestehenden Produkte der Nutzer bearbeiten kann.
- Klicke anschließend auf "Erstellen".
Nach dem Absenden erhält der Eingeladene eine Mail und kann deine Einladung annehmen oder ablehnen. Sobald er auf die Einladung reagiert hat, erhältst du eine E-Mail.
Hat er die Einladung angenommen, kannst du für Nutzer, die Joint-Venture-Partner sind, über die Details weitere Einstellungen vornehmen.
Hinweis
Sofern dein neuer Nutzer bereits ein eigenes Konto bei elopage hat und du bei der Einladung dieselben Daten verwendest, mit denen der Nutzer bereits registriert ist, kann er/sie bequem und ohne neues Login zwischen beiden Kontotypen hin und her schalten.
Wichtig
Wenn du deinem Teammitglied Zugriffe auf Kundendaten einräumst, solltest du klären, ob du
- dies gem. DSGVO in deine Datenschutzerklärung aufnehmen musst.
- einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Partner notwendig ist und
- ggf. eine Verschwiegenheitsvereinbarung mit deinem Partner abschließen.